⚡ Hebammen, Ärzte und Pfleger sind auch "nur" Menschen?
Gesterkamp

Vermutung auf Behandlungsfehler bei der Geburt?

Wir helfen Ihnen, die Wahrheit herauszufinden – mit rechtlicher Unterstützung, medizinischer Aufarbeitung und menschlicher Begleitung:

1.780+ erfolgreiche Fälle

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Behandlungsfehler unentdeckt

Ohne Expertenprüfung werden Beweise oft übersehen, fallen gelassen oder falsch bewertet.

Schwer nachzuweisen

Ohne anwaltliche Hilfe ist es schwer, Geburtsfehler nachzuweisen und durchzusetzen.

Entschädigungen selten gezahlt

Versicherungen, Kliniken und Hebammen versuchen oft, Entschädigungszahlungen zu vermeiden.

Ihre Chance auf Aufklärung und Entschädigung:

Kostenfreie Prüfung bei Behandlungsfehlern

1. Kostenfrei prüfen lassen

Wir analysieren Ihre Unterlagen und prüfen kostenfrei Ihre Erfolgschancen.

Behandlungsfehler Kommunikation

2. Übernahme durch unsere Fachleute

An Ihrer Seite: unsere spezialisierten Anwälte – u. a. unsere Fachanwältin für Medizinrecht.

3. Ihr Recht durchsetzen

Wir kämpfen für Aufklärung und Entschädigung – außergerichtlich oder vor Gericht.

Sonderfall: Geburtsschaden

Das sind Ihre Optionen:

Wer einen Geburtsschaden vermutet, braucht schnelle und klare Antworten.

Mit Anwältin: Persönliche Beratung, direkte Sichtung der Unterlagen, verbindliches Gutachten in 1–4 Wochen.

Medizinischer Dienst: Lange Wartezeiten, kein persönlicher Kontakt, Gutachten nur mit Zustimmung der Gegenseite.

Ohne Hilfe: Keine Gutachtenerstellung, keine rechtliche Einschätzung, keine Entlastung.

Ihre Vorteile mit unserer Hilfe:

1.780+ erfolgreiche Fälle

Fachanwältin
für Medizinrecht
K. Katharina Gesterkamp

Ihre Möglichkeiten:

Nicht-einvernehmliche Scheidung

OHNE UNS

Im Alleingang & ohne rechtliche Hilfe

Einvernehmliche Online-Scheidung

MIT UNS

Unterstützung durch Fachanwältin

Warum Schadensersatz? (materiell & immateriell)

Heilbehandlungskosten, Pflegeaufwand oder Verdienstausfälle – all das zählt zum materiellen Schaden, den Sie ersetzt verlangen können. Auch Fahrt- oder Besuchskosten können geltend gemacht werden.

Psychische Belastung, Schmerzen und Einschränkungen im Alltag werden als immaterieller Schaden anerkannt. Auch der Grad des ärztlichen Verschuldens fließt in die Entschädigung ein.

Ein Geburtsschaden wirkt oft ein Leben lang. Zukünftige Schäden, etwa durch Therapiekosten oder bleibende Beeinträchtigungen, müssen frühzeitig erfasst und rechtlich gesichert werden.

Wenn Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist, können Einkommensausfälle und Rentenansprüche geltend gemacht werden – als Teil einer umfassenden Schadensersatzregelung.

Kompetenz und vollständige Betreuung

Unsere Fachanwältin für Medizinrecht ist auf Arzthaftungsrecht spezialisiert. Sie steht Ihnen vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens zur Seite – kompetent, persönlich und engagiert.

Prüfung 100% kostenfrei

Unsere Expertin klärt Sie unverbindlich über Chancen, Risiken und Kosten auf – ohne versteckte Gebühren.

Zusammenarbeit mit erfahrenen Gutachtern

Durch unsere enge Zusammenarbeit mit medizinischen Gutachtern sichern wir eine fundierte Beweisbasis und erhöhen Ihre Erfolgschancen erheblich.

Offenes Ohr für Sie

Unsere Expertin nimmt sich Zeit, um Ihre Anliegen und Fragen sorgfältig zu klären, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben müssen.

Führung des Schriftverkehrs

Wir übernehmen den kompletten Schriftverkehr mit Gerichten und der Gegenseite, damit Sie sich entspannen können.

1.780+ erfolgreiche Fälle

Unsere Erfahrung aus über 1.780 erfolgreichen Fällen sichert Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu.

97% empfehlen uns weiter

Mit einer 97%igen Empfehlungsquote vertrauen unsere Mandanten auf unsere Expertise und Zuverlässigkeit im Bereich Medizin- und Arzthaftungsrecht.

Das sagen unsere Mandant:innen

Mandanten pro Jahr
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verifizierte Bewertungen
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Spezialisierte Rechtsanwälte
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Jahre Kanzleierfahrung
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Rechtsanwälte Fachanwälte Gesterkamp

Seit über 29 Jahren im Medizinrecht

Ganz gleich, ob es um einen Geburtsschaden, ärztlichen Behandlungsfehler oder Pflegefehler geht – wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und professionelle Vertretung im Arzthaftungsrecht.

Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte verfügen über das nötige medizinrechtliche Know-how und langjährige Erfahrung, um Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz fundiert und durchsetzungsstark zu vertreten.

Bei Verdacht auf Behandlungsfehler bei der Geburt besteht dringender Handlungsbedarf, um weitere Folgen zu vermeiden.

Mögliche Folgen ungeklärter Geburtsfehler

Auch wenn es anfangs kompliziert erscheint, lohnt es sich, den Fall mit kompetentem Rechtsbeistand zu untersuchen, um weitere Folgen zu vermeiden.

Kein Schmerzensgeld

Verlust von Schmerzensgeld-Ansprüchen

Ohne rechtliche Unterstützung können Ansprüche verfallen oder unzureichend berücksichtigt werden.

Kein Geld

Dauerhafte finanzielle Belastungen

Langfristige Behandlungskosten bleiben bei Ihnen hängen.

Psychische Belastung

Psychische Belastung durch Ungerechtigkeit

Das Gefühl, im Stich gelassen zu werden, kann seelische Schäden verstärken.

Keine Anerkennung

Fehlende Anerkennung Ihres Leids

Ohne Entschädigung bleibt Ihr Schicksal unsichtbar.

Sie fragen, wir antworten:

Haftungsrechtlich relevant werden Geburtsfehler insbesondere dann, wenn sie auf vermeidbare Fehler in der Schwangerschaftsbetreuung, während der Geburt oder in der unmittelbaren postpartalen Phase zurückzuführen sind. Hierzu zählen fehlerhafte Diagnostik, unzureichende Überwachung, verspätete Reaktionen auf Komplikationen, fehlerhafte operative Eingriffe oder eine mangelhafte Aufklärung der Eltern.

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ärztliche oder pflegerische Maßnahmen nicht dem zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden medizinischen Standard entsprechen. Dies umfasst sowohl aktives Fehlverhalten als auch das Unterlassen gebotener Maßnahmen, etwa die unzureichende CTG-Überwachung, verspätete Einleitung eines Kaiserschnitts oder das Übersehen vorgeburtlicher Risiken.

Die ärztliche Aufklärungspflicht erstreckt sich auf alle wesentlichen Risiken für Mutter und Kind, etwa bei besonderen Geburtslagen, bekannten Vorerkrankungen oder diagnostischen Unsicherheiten. Ein Aufklärungsfehler kann bereits dann haftungsbegründend sein, wenn die medizinische Behandlung an sich korrekt war, die Eltern jedoch nicht über Alternativen oder Risiken informiert wurden.

Der Ursachennachweis erfolgt regelmäßig durch medizinische Gutachten. Diese prüfen, ob ein haftungsrelevanter Standardverstoß vorlag und ob zwischen dem Fehler und dem eingetretenen Schaden ein kausaler Zusammenhang besteht. In schwerwiegenden Fällen kann die Beweislast sich zugunsten der Geschädigten verschieben, etwa bei groben Behandlungsfehlern.

Betroffene Familien können unter anderem Schmerzensgeld für das Kind sowie Ersatz für sämtliche materiellen Schäden geltend machen. Hierzu gehören Pflege- und Behandlungskosten, der Mehrbedarf bei Behinderungen, Haushaltsführungsschäden der Eltern und zukünftige Verdienstausfälle. Die Ansprüche sind regelmäßig langfristig ausgerichtet und bedürfen einer fundierten Berechnung.

Aufgrund der medizinisch und juristisch hochkomplexen Sachverhalte ist eine anwaltliche Spezialisierung im Arzthaftungsrecht dringend zu empfehlen. Eine professionelle Vertretung stellt sicher, dass Behandlungsunterlagen vollständig gesichert, medizinische Gutachten richtig eingeordnet und alle rechtlichen Ansprüche umfassend durchgesetzt werden.

Zu Beginn erfolgt die Sichtung sämtlicher medizinischer Unterlagen und eine rechtliche Erstbewertung. Anschließend kann ein unabhängiges medizinisches Gutachten eingeholt werden. Dies ist aber grundsätzlich mit weiteren Kosten verbunden. Wir klären Sie bezüglich Alternativen auf, die kostengünstiger sind. Sodann werden Ansprüche gegenüber Ärzten, Kliniken oder Versicherern außergerichtlich geltend gemacht. Führt dies nicht zum Erfolg, wird Klage vor dem zuständigen Gericht erhoben.

Lassen Sie nicht zu, dass ein Behandlungsfehler bei der Geburt unaufgeklärt bleibt

Lassen Sie Ihre Situation prüfen und kämpfen Sie für Ihr Recht auf Entschädigung!

Füllen Sie jetzt in wenigen Klicks unser Formular aus, und wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden zurück.

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