Nutze die Filterfunktion, um die Beiträge nach Themengebiet zu filtern.
- links/rechts swipen: Themen wechseln
Acht Stunden sind die Regel, zehn Stunden die mögliche Ausnahme. Entscheidend sind Ausgleich, Pausen und Ruhezeiten.
Ein Praxisfall zeigt, warum alte Fehlzeiten und häufige Infekte nicht automatisch eine Kündigung rechtfertigen.
Wann eine Infektion im Krankenhaus auf Hygienefehler hinweisen kann.
Wann eine fehlerhafte Behandlung in der Notaufnahme Ansprüche auslösen kann.
Die Zugewinngemeinschaft trennt das Vermögen der Ehegatten und gleicht den Vermögenszuwachs bei ihrem Ende aus.
Während der Elternzeit gilt besonderer Kündigungsschutz. Entscheidend sind Anmeldung, Beginn des Schutzes und seltene Ausnahmen.
Sie haben Fragen?
Wir rufen Sie gern zurück!
Fordern Sie jetzt Ihren Rückruf an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder besuchen Sie unsere Kanzlei in Lünen.