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Acht Stunden sind die Regel, zehn Stunden die mögliche Ausnahme. Entscheidend sind Ausgleich, Pausen und Ruhezeiten.
Ein Praxisfall zeigt, warum alte Fehlzeiten und häufige Infekte nicht automatisch eine Kündigung rechtfertigen.
Die Zugewinngemeinschaft trennt das Vermögen der Ehegatten und gleicht den Vermögenszuwachs bei ihrem Ende aus.
Während der Elternzeit gilt besonderer Kündigungsschutz. Entscheidend sind Anmeldung, Beginn des Schutzes und seltene Ausnahmen.

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