VW bietet unfaire Vergleiche für Diesel-Fahrer an!
VW hat die ersten Vergleichsangebote verschickt, die oft unfair niedrig für den Kunden sind. Denn mit der Annahme des Angebots verzichtet der betrogene Kunde auf seine weitergehenden Ansprüche – auch aus der Musterfeststellungsklage.
Zusätzlich setzt VW Sie als Kunden unter Zeitdruck: Die Frist läuft bis zum 20.04.2020.
Auch die neuere Rechtsprechung zeigt: Die Dieselthematik ist für viele Verbraucher weiterhin nicht abgeschlossen. Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Differenzschaden wurde die Rechtsprechung in den Jahren 2024 und 2025 weiter konkretisiert. Danach können Schadensersatzansprüche unter bestimmten Voraussetzungen auch dann in Betracht kommen, wenn dem Hersteller nicht zwingend vorsätzliches, sondern fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Besonders relevant bleiben Fälle rund um unzulässige Abschalteinrichtungen, Thermofenster und Software-Updates. Der Bundesgerichtshof hat bei Dieselverfahren die Abrechnung eines Differenzschadens ermöglicht; der Europäische Gerichtshof hat diese Linie 2025 im Grundsatz bestätigt.
Für betroffene Diesel-Fahrer bedeutet das: Ein altes Vergleichsangebot sollte nicht vorschnell als „guter Abschluss“ bewertet werden. Gerade wenn das Angebot nur einen geringen Teil des ursprünglichen Kaufpreises ausmacht, kann eine individuelle Prüfung weiterhin sinnvoll sein. Entscheidend sind Fahrzeugmodell, Motorisierung, Kaufzeitpunkt, Kilometerstand, Software-Updates, möglicher Weiterverkauf und die Frage, ob im konkreten Fahrzeug eine rechtlich relevante Abschalteinrichtung verbaut war. Pauschale Aussagen helfen hier nicht weiter, denn auch nach aktueller Rechtsprechung muss jeder Fall einzeln bewertet werden. Der ADAC weist ebenfalls darauf hin, dass nach mehreren Entscheidungen zum Thermofenster der Kreis betroffener Fahrzeuge möglicherweise größer sein kann, die konkrete Prüfung aber vom jeweiligen Fahrzeug abhängt.
Warum Sie das Angebot kritisch prüfen sollten:
- Die Vergleichsangebote umfassen fast immer nur wenige 10 bis 15 % vom ursprünglichen Kaufpreis.
- Bei höherwertigen Fahrzeugen ist es wirtschaftlich oft sinnvoller, das VW-Angebot abzulehnen und stattdessen den vollen Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) einzuklagen.
Bereits im Mai wird ein für Verbraucher freundliches Urteil des BGH zur Dieselthematik erwartet.
Dieselskandal: Unser Angebot an Sie:
Der Dieselskandal ist kein Kavaliersdelikt. Lassen Sie sich durch uns beraten. Wir geben Ihnen eine klare Ersteinschätzung, die kostenlos ist. Ob Sie klagen wollen, entscheiden letztlich Sie. Wir unterstützen Sie dabei, zu beurteilen, was Sie von VW zurückbekommen sollten – nicht VW.
In einem telefonischen Beratungsgespräch können wir sofort ausrechnen, welche Ansprüche Sie gerichtlich tatsächlich durchsetzen können und ob das Vergleichsangebot für Sie attraktiv ist.
Frau Dr. Christina Ziems und unser Team von Fachanwälten sind ab sofort für Sie bereit.
Rufen Sie uns an unter 02306 – 750701010 oder senden Sie uns Ihre Unterlagen per Mail an kanzlei@anwaelte-luenen.de.
Wir prüfen den Vertrag für Sie und helfen Ihnen, fachlich versiert und schnell, zu einer sachgerechten Entscheidung.
Ihre Dr. Christina Ziems