Logo Rechtsanwälte Fachanwälte Gesterkamp

Dieselskandal: Unfaire Vergleiche für Dieselfahrer

VW bietet unfaire Vergleiche für Diesel-Fahrer an!

VW hat die ersten Vergleichsangebote verschickt, die oft unfair niedrig für den Kunden sind. Denn mit der Annahme des Angebots verzichtet der betrogene Kunde auf seine weitergehenden Ansprüche – auch aus der Musterfeststellungsklage.

Zusätzlich setzt VW Sie als Kunden unter Zeitdruck: Die Frist läuft bis zum 20.04.2020.

Warum Sie das Angebot kritisch prüfen sollten:

  • Die Vergleichsangebote umfassen fast immer nur wenige 10 bis 15 % vom ursprünglichen Kaufpreis.
  • Bei höherwertigen Fahrzeugen ist es wirtschaftlich oft sinnvoller, das VW-Angebot abzulehnen und stattdessen den vollen Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) einzuklagen.

Bereits im Mai wird ein für Verbraucher freundliches Urteil des BGH zur Dieselthematik erwartet.

Dieselskandal: Unser Angebot an Sie:

Der Dieselskandal ist kein Kavaliersdelikt. Lassen Sie sich durch uns beraten. Wir geben Ihnen eine klare Ersteinschätzung, die kostenlos ist. Ob Sie klagen wollen, entscheiden letztlich Sie. Wir unterstützen Sie dabei, zu beurteilen, was Sie von VW zurückbekommen sollten – nicht VW.

In einem telefonischen Beratungsgespräch können wir sofort ausrechnen, welche Ansprüche Sie gerichtlich tatsächlich durchsetzen können und ob das Vergleichsangebot für Sie attraktiv ist.

Frau Dr. Christina Ziems und unser Team von Fachanwälten sind ab sofort für Sie bereit.

Rufen Sie uns an unter 02306 – 750701010 oder senden Sie uns Ihre Unterlagen per Mail an kanzlei@anwaelte-luenen.de.

Wir prüfen den Vertrag für Sie und helfen Ihnen, fachlich versiert und schnell, zu einer sachgerechten Entscheidung.

Ihre Dr. Christina Ziems

Inhalt

Sie haben Fragen?
Wir rufen Sie gern zurück!

Fordern Sie jetzt Ihren Rückruf an, schreiben Sie uns eine WhatsApp-Nachricht, eine E-Mail oder besuchen Sie unsere Kanzlei in Lünen.

Rechtsanwaltskanzlei Gesterkamp Ruckruf anfordern
— Übersicht der Formulare —