Geburtsschäden durch Behandlungsfehler – Ihre Rechte als betroffene Familie

Die Geburt eines Kindes sollte ein freudiger Moment sein. Umso schwerwiegender ist es, wenn durch medizinisches Fehlverhalten irreversible Schäden entstehen. Geburtsschäden zählen zu den gravierendsten Fällen im Arzthaftungsrecht – und gleichzeitig zu den juristisch anspruchsvollsten.

Was ist ein Geburtsschaden?

Ein Geburtsschaden liegt vor, wenn ein Kind während der Schwangerschaft, Geburt oder unmittelbar danach körperlich oder geistig geschädigt wird – etwa durch Sauerstoffmangel, Infektionen oder Verletzungen bei der Entbindung.

Mögliche Ursachen für einen Geburtsschaden sind:

  • fehlerhafte CTG-Auswertung
  • verzögerter Notkaiserschnitt
  • unzureichende Überwachung bei Risikoschwangerschaften
  • mangelhafte Aufklärung über Risiken

Wann haftet der Arzt oder das Krankenhaus?

Ein Arzt haftet, wenn ein Behandlungsfehler vorliegt – also ein Verstoß gegen den fachärztlichen Standard. Besonders bei der Geburt gelten erhöhte Sorgfaltspflichten.

Wird gegen elementare medizinische Regeln verstoßen – etwa ein CTG ignoriert oder zu spät operiert –, kann ein grober Behandlungsfehler vorliegen. In solchen Fällen kehrt sich die Beweislast um: Die Klinik muss dann nachweisen, dass kein Fehler ursächlich war.

Welche Ansprüche haben Sie?

Liegt ein Geburtsschaden aufgrund eines Behandlungsfehlers vor, können Sie unter anderem folgende Ansprüche geltend machen:

  • Schmerzensgeld für das betroffene Kind
  • Pflege- und Betreuungskosten
  • Verdienstausfall eines betreuenden Elternteils
  • Kosten für behindertengerechte Umbaumaßnahmen
  • Zukunftsschäden und Rentenansprüche

Was sollten Eltern tun?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Geburtsschaden durch ärztliches Fehlverhalten verursacht wurde:

  1. Fordern Sie Einsicht in die vollständigen Behandlungsunterlagen.
  2. Lassen Sie den Fall durch einen spezialisierten Rechtsanwält*in prüfen.
  3. Beachten Sie die Verjährungsfrist: In der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Behandlungsfehlers.

Fazit: Frühzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend

Geburtsschäden durch Behandlungsfehler sind nicht nur medizinisch komplex, sondern auch emotional belastend. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, um Ihre Rechte zu sichern und eine gerechte Entschädigung durchzusetzen.

Sie haben Fragen oder wünschen eine rechtliche Ersteinschätzung?

Nehmen Sie gerne Kontakt auf. Als erfahrene Fachanwältin für Medizinrecht unterstütze ich Sie diskret, empathisch und mit höchster juristischer Kompetenz.

Rechtsanwältin K. Katharina Gesterkamp Signum

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