Anwälte für Verkehrsrecht Dortmund
Ihr Kompetenzteam für Verkehrsrecht
für alle Fragen rund um Verkehrsrecht in unserer Kanzlei für Verkehrsrecht für Mandanten in Dortmund
Was gehört zum Verkehrsrecht?
Verkehrszivilrecht:
Schwerpunkt auf Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht:- Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen im In- und Ausland.
- Juristische Unterstützung bei Konflikten rund um den Fahrzeugkauf oder -verkauf, etwa bei Mängeln, Rückabwicklung oder im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal.
Versicherungsrecht:
Besondere Kenntnisse im Kraftfahrtversicherungsrecht, der Kaskoversicherung und bei Personenversicherungen.- Begleitung bei Auseinandersetzungen zu Schadenspositionen in der Kaskoversicherung.
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:
- Verteidigung in Bußgeldverfahren,
- Beratung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen,
- Unterstützung bei Abstandsverstößen,
- Rechtsbeistand bei Vorwürfen der Unfallflucht,
- Vertretung in Fällen von Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr.
Recht der Fahrerlaubnis:
- Begleitung bei drohendem oder bereits erfolgtem Führerscheinentzug,
- Unterstützung bei der Vorbereitung auf eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung),
- Einspruch gegen Fahrverbote,
- Rechtsberatung bei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg.
⚡ Hat es geknallt, gekracht oder gedonnert?
Unfallregulierung
Der Verkehrsunfall: Ein typischer Fall im Verkehrsrecht
Im Jahr 2015 ereigneten sich in Deutschland 2.516.831 polizeilich aufgenommene Unfälle. (Quelle ADAC)
Der "Lappen" ist weg und Sie brauchen Hilfe?
Schnelle Hilfe bei Führerscheinentzug
Wir begleiten Sie zurück zu Ihrem Führerschein.
Was muss ich bei einem Verkehrsunfall beachten?
JA, die Versicherungen beschäftigen Spezialisten im Verkehrs- und Schadensrecht um ihre Ansprüche bestmöglichst zu kürzen und so wenig wie möglich an den Geschädigten auszuzahlen.
NEIN, die meisten Versicherungen sind Aktiengesellschaften und damit ihren Aktionären verpflichtet Gewinne zu erwirtschaften. Das bedeutet: Beiträge der Versicherten einnehmen und so wenig wie möglich bei Schadensfällen ausgeben.
KOMMT DRAUF AN, bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Anwaltskosten, der Geschädigte zahlt nichts.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung so übernimmt sie die Kosten der Durchsetzung ihrer Ansprüche entsprechend dem vereinbarten Versicherungsschutz.
Hilfreiche Links und Dokumente
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