Anwalt für Arbeitsrecht
Marl
Ihr Kompetenzteam für Arbeitsrecht
für alle Fragen rund um Arbeitsrecht in unserer Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Marl
Die typischen Fälle des Arbeitsrechts für Arbeitnehmer:
Sie wurden von Ihrem Arbeitgeber gekündigt?
Wenn Sie überraschend eine Kündigung erhalten haben, unterstützen wir Sie als Anwalt für Arbeitsrecht für Mandanten in Marl mit kompetenter Beratung und engagierter Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir analysieren die Wirksamkeit der Kündigung, prüfen die Option einer Kündigungsschutzklage und verhandeln bei Bedarf eine faire Abfindung für Sie.
Sie wollen eine Abfindung?
Nach einer Kündigung wünschen Sie sich eine finanzielle Entschädigung? Als Anwalt für Arbeitsrecht für Mandanten in Marl begleiten wir Sie professionell bei der Aushandlung einer Abfindung mit dem Arbeitgeber. Wir klären Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und setzen uns mit Nachdruck für ein zufriedenstellendes Ergebnis ein.
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber zu wenig oder keinen Lohn erhalten?
Lohnrückstände sind ein häufiges Problem im Arbeitsverhältnis. Sollte Ihr Arbeitgeber Gehaltszahlungen einbehalten haben oder diese unvollständig sein, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht für Mandanten in Marl hilft Ihnen, offene Lohnforderungen geltend zu machen – notfalls auch gerichtlich.
Sie wurden abgemahnt?
Eine Abmahnung kann ernsthafte Folgen für Ihr Arbeitsverhältnis haben – nicht selten ist sie der erste Schritt zur Kündigung. Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, vertreten Ihre Interessen und sorgen bei unzulässigen Vorwürfen für eine Entfernung aus der Personalakte. Verlassen Sie sich dabei auf die Erfahrung unseres Anwalts für Arbeitsrecht für Mandanten in Marl.
Sie haben kein oder ein schlechtes Zeugnis erhalten?
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist essenziell für Ihre weitere Karriere. Sollten Sie ein unvollständiges oder unvorteilhaftes Zeugnis erhalten haben, setzen wir uns für eine Korrektur ein. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht für Mandanten in Marl prüft die rechtliche Zulässigkeit und sorgt dafür, dass Ihre Leistungen sachgerecht dargestellt werden.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht
In den folgenden arbeitsrechtlichen Bereichen stehen wir Ihnen als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht für Mandanten in Marl beratend und vertretend zur Seite:
- Arbeitsverträge: Gestaltung und Überprüfung individueller Vertragsinhalte zu Ihrem Vorteil.
- Kündigungsschutz: Vertretung bei Kündigungen und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte.
- Abmahnungen: Prüfung und rechtlicher Umgang mit Abmahnungen im Arbeitsverhältnis.
- Arbeitszeitrecht: Beratung zu Überstundenregelungen, Urlaubsansprüchen und Arbeitszeiten.
- Lohn- und Gehaltsansprüche: Durchsetzung ausstehender Zahlungen und Sondervergütungen.
- Betriebsverfassungsrecht: Unterstützung bei der Wahrnehmung Ihrer Mitbestimmungsrechte.
- Mobbing und Diskriminierung: Rechtliche Maßnahmen bei Benachteiligung und Belästigung am Arbeitsplatz.
- Arbeitsschutzrecht: Beratung bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften und Arbeitgeberpflichten.
- Tarifvertragsrecht: Klärung von Fragen zur Gültigkeit und Auslegung tariflicher Regelungen.
- Betriebsübergang & Outsourcing: Begleitung bei Veränderungen im Unternehmen und Wahrung Ihrer Rechte.
Kündigung oder Abmahnung erhalten? Quält der Chef?
Ihr Anwalt für Kündigungsschutz
Kündigungsschutz: typischer Fall im Arbeitsrecht
Ihr Arbeitgeber zahlt Lohn oder Abfindung nicht?
Kein Lohn oder zu geringe Abfindung?
Wir helfen bei Streit rund um Abfindung und Lohn
Die typischen Fälle des Arbeitsrechts für Arbeitgeber:
Sie planen eine Kündigung gegenüber einem Mitarbeiter?
Als Arbeitgeber sind Sie bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, begleiten wir Sie dabei, alle formalen Anforderungen korrekt umzusetzen. Unser Anwalt für Arbeitsrecht für Mandanten in Marl unterstützt Sie dabei, die Kündigung rechtssicher vorzubereiten und Ihre unternehmerischen Interessen konsequent zu schützen.Sie möchten unberechtigte Ansprüche abwehren?
Macht ein Arbeitnehmer Forderungen geltend, die aus rechtlicher Sicht nicht gerechtfertigt sind, ist ein schnelles und überlegtes Handeln notwendig. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht für Mandanten in Marl prüft sorgfältig die Rechtslage, bewertet die Erfolgsaussichten der Ansprüche und verteidigt Ihre Position mit Nachdruck – sei es bei Gehaltsforderungen, Abfindungsverlangen oder Schadensersatzklagen.Sie sehen keinen Anlass für eine Abfindung?
Eine Abfindung ist nicht automatisch geschuldet. Unser Anwalt für Arbeitsrecht für Mandanten in Marl analysiert Ihre individuelle Situation und entwickelt eine passgenaue Verteidigungsstrategie. Mit juristischer Klarheit vertreten wir Ihre Interessen und streben eine Lösung an, die sowohl rechtlich belastbar als auch wirtschaftlich sinnvoll ist.Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht:
Wenn Sie eine Kündigung, Abmahnung oder Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber haben, ist es wichtig, schnell zu handeln. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht für Mandanten in Marl kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren, eine Kündigung anzufechten oder eine faire Abfindung zu verhandeln. Auch Arbeitgeber profitieren von professioneller Beratung, um rechtssichere Kündigungen oder Vertragsgestaltungen durchzuführen.
Die Kosten für einen Anwalt für Arbeitsrecht für Mandanten in Marl hängen vom Umfang der Beratung und dem Streitwert ab. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten. Alternativ kann bei geringem Einkommen eine Prozesskostenhilfe beantragt werden. Gerne beraten wir Sie individuell zu den möglichen Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht für Mandanten in Marl prüft die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung und setzt sich für Ihre Ansprüche ein. Falls die Kündigung unwirksam ist, kann eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Zudem hilft ein Anwalt, eine höhere Abfindung auszuhandeln oder eine unrechtmäßige Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen.
In der Regel trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig davon, ob sie außergerichtlich oder gerichtlich gewinnt. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn Ihr Gegner durch sein Verhalten Sie dazu gezwungen hat, einen Anwalt einzuschalten. In diesem Fall können unter bestimmten Umständen die Anwaltskosten erstattet werden.
Prozesskostenhilfe (PKH) wird gewährt, um sicherzustellen, dass finanziell bedürftige Personen Zugang zur Justiz haben. Der Staat übernimmt die Kosten des Rechtsstreits, jedoch unter der Bedingung, dass Sie im Falle einer Niederlage möglicherweise die gegnerischen Anwaltskosten tragen müssen. Dies bedeutet, dass im Falle eines teilweisen Unterliegens die PKH-Empfänger die Kosten für die gegnerische Partei tragen müssen.
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