Anwälte für Verkehrsrecht Waltrop
Ihre Anwälte für Verkehrsrecht für Mandanten aus Waltrop: Sie benötigen versierte Unterstützung im Verkehrsrecht? Unsere erfahrenen Anwälte für Verkehrsrecht betreuen Mandanten aus Waltrop mit hoher Fachkompetenz und persönlichem Einsatz, wahren Ihre Rechte und setzen Ihre Interessen zielgerichtet durch.
Ihr Kompetenzteam für Verkehrsrecht
für alle Fragen rund um Verkehrsrecht in unserer Kanzlei für Verkehrsrecht für Mandanten in Waltrop
Was gehört zum Verkehrsrecht?
Verkehrszivilrecht:
Insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht:- Regulierung von Schäden aus Unfällen/Verkehrsunfällen im Inland und Ausland zwischen in- und ausländischen Fahrzeugen, einschließlich Schadenersatz und Schmerzensgeld.
- Probleme beim Autokauf oder -verkauf, z. B. Mängel, Rücktritt oder die Diesel-Abgas-Affäre.
Versicherungsrecht:
Schwerpunkt auf dem Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Personenversicherungen.- Etwa bei Fragen zu Schadenspositionen in Ihrer Kaskoversicherung.
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:
- Bußgeld- und Strafzettelverfahren,
- Geschwindigkeitsüberschreitung (Blitzerfälle),
- Abstandsverstöße,
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht),
- Trunkenheit im Verkehr.
Recht der Fahrerlaubnis:
- Entziehung der Fahrerlaubnis,
- Anordnung einer MPU (Idiotentest),
- Widerspruchsverfahren gegen Fahrverbote,
- Beratung und Vertretung bei Punkten in Flensburg.
⚡ Hat es geknallt, gekracht oder gedonnert?
Unfallregulierung
Der Verkehrsunfall: Ein typischer Fall im Verkehrsrecht
Im Jahr 2015 ereigneten sich in Deutschland 2.516.831 polizeilich aufgenommene Unfälle. (Quelle ADAC)
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Was muss ich bei einem Verkehrsunfall beachten?
JA, die Versicherungen beschäftigen Spezialisten im Verkehrs- und Schadensrecht um ihre Ansprüche bestmöglichst zu kürzen und so wenig wie möglich an den Geschädigten auszuzahlen.
NEIN, die meisten Versicherungen sind Aktiengesellschaften und damit ihren Aktionären verpflichtet Gewinne zu erwirtschaften. Das bedeutet: Beiträge der Versicherten einnehmen und so wenig wie möglich bei Schadensfällen ausgeben.
KOMMT DRAUF AN, bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Anwaltskosten, der Geschädigte zahlt nichts.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung so übernimmt sie die Kosten der Durchsetzung ihrer Ansprüche entsprechend dem vereinbarten Versicherungsschutz.
Hilfreiche Links und Dokumente
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- kanzlei@gesterkamp.net
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