Der Chef schikaniert mich. Was kann ich tun?
Viele Arbeitnehmer kennen diese Situation: Der Umgangston wird rauer, Aufgaben werden plötzlich unerreichbar, Kritik erfolgt öffentlich und der Druck steigt stetig. Schnell entsteht das Gefühl, gezielt unter Druck gesetzt oder sogar systematisch schikaniert zu werden. Genau hier stellen sich viele Betroffene die zentrale Frage: Der Chef quält mich – was kann ich tun?

Zunächst ist wichtig zu wissen, dass nicht jedes unangenehme Verhalten des Vorgesetzten automatisch rechtswidrig ist. Gleichzeitig müssen Sie sich jedoch keinesfalls alles gefallen lassen. Das Arbeitsrecht schützt Sie vor unzulässigem Druck, Schikanen und systematischem Mobbing. Entscheidend ist, frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten und die eigene Situation rechtlich richtig einzuordnen.
Wann spricht man rechtlich von Mobbing oder Schikane?
Nicht jede Kritik, jede Anweisung oder jede strenge Kontrolle stellt bereits Mobbing dar. Arbeitgeber haben ein Weisungsrecht und dürfen Leistung einfordern sowie Arbeitsabläufe kontrollieren. Problematisch wird es jedoch, wenn das Verhalten systematisch darauf abzielt, Sie zu benachteiligen, herabzuwürdigen oder aus dem Unternehmen zu drängen.
Typische Anzeichen können sein, dass Sie ständig ungerechtfertigt kritisiert werden, unrealistische Fristen erhalten oder bewusst von wichtigen Informationen ausgeschlossen werden. Auch öffentliche Bloßstellungen, abwertende Kommentare oder ständige Versetzungen auf weniger attraktive Aufgaben können auf unzulässige Schikanen hindeuten.
Entscheidend ist immer das Gesamtbild. Einzelne Vorfälle reichen meist nicht aus, doch eine wiederkehrende, zielgerichtete Belastung kann rechtlich als Mobbing eingestuft werden.
Welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer?
Wenn Sie sich durch Ihren Vorgesetzten schikaniert fühlen, haben Sie mehrere arbeitsrechtliche Schutzmechanismen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihre Gesundheit und Ihr Persönlichkeitsrecht zu schützen. Daraus ergibt sich eine sogenannte Fürsorgepflicht.
Diese Fürsorgepflicht bedeutet, dass der Arbeitgeber gegen Mobbing, Diskriminierung oder übermäßigen Druck einschreiten muss. Tut er das nicht, obwohl er von den Vorfällen weiß, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. In schweren Fällen kommen sogar Schadensersatz-, Schmerzensgeld- oder Entschädigungsansprüche in Betracht.
Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich über unzumutbare Arbeitsbedingungen zu beschweren. Dies kann intern über die Personalabteilung oder den Betriebsrat erfolgen, sofern ein solcher vorhanden ist. Eine Beschwerde ist kein illoyales Verhalten, sondern ein legitimes Mittel, um Ihre Rechte zu schützen. Sie können sogar Ihren Arbeitgeber abmahnen. Sie sollten sich aber zuerst dringend beraten lassen.
Dokumentation ist der wichtigste erste Schritt
Bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen, sollten Sie die Vorfälle sorgfältig dokumentieren. Notieren Sie konkrete Situationen, Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen und mögliche Zeugen. Auch E-Mails, Chatverläufe oder schriftliche Anweisungen können wichtige Beweismittel sein.
Diese Dokumentation ist entscheidend, wenn es später zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Ohne konkrete Nachweise lässt sich systematisches Fehlverhalten nur schwer belegen. Gleichzeitig gewinnen Sie durch die Dokumentation selbst mehr Klarheit darüber, ob es sich um vereinzelte Konflikte oder um ein wiederkehrendes Muster handelt.
Gespräch suchen – aber strategisch vorgehen
In vielen Fällen ist ein klärendes Gespräch ein sinnvoller erster Schritt. Allerdings sollte dieses Gespräch gut vorbereitet sein. Bleiben Sie sachlich, schildern Sie konkrete Situationen und vermeiden Sie pauschale Vorwürfe. Ziel ist es, eine Verbesserung der Zusammenarbeit zu erreichen und klare Grenzen zu setzen.
Sollte ein direktes Gespräch nicht möglich sein oder zu keiner Verbesserung führen, sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, insbesondere wenn Sie das Unternehmen verlassen wollen.
Wann wird es rechtlich relevant?
Rechtlich relevant wird das Verhalten des Chefs insbesondere dann, wenn es Ihre Gesundheit beeinträchtigt, Ihre berufliche Entwicklung behindert oder gezielt darauf abzielt, Sie zur Kündigung zu drängen. In solchen Fällen kann ein sogenanntes „Bossing“ vorliegen, also Mobbing durch Vorgesetzte.
Hier kann ein Anspruch auf Unterlassung bestehen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet werden kann, das schikanöse Verhalten zu beenden. In schweren Fällen kommen zudem Schadensersatzansprüche in Betracht, etwa wenn gesundheitliche Schäden entstanden sind.

Auch eine Eigenkündigung kann unter Umständen gerechtfertigt sein, wenn die Arbeitsbedingungen unzumutbar geworden sind. Allerdings sollte ein solcher Schritt niemals vorschnell erfolgen, da er erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben kann.
Krankmeldung und psychische Belastung
Anhaltender Druck am Arbeitsplatz führt häufig zu psychischen Belastungen wie Schlafstörungen, Angst oder Erschöpfung. In solchen Fällen ist es wichtig, die eigene Gesundheit ernst zu nehmen. Eine ärztliche Beratung kann sinnvoll sein, um die Situation medizinisch einschätzen zu lassen.
Eine Krankschreibung ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein legitimer Schutzmechanismus. Gleichzeitig kann sie dokumentieren, dass die Arbeitsbedingungen konkrete gesundheitliche Auswirkungen haben. Dies kann später auch arbeitsrechtlich von Bedeutung sein.
Abmahnung, Versetzung oder Kündigung – typische Eskalationsstufen
In manchen Fällen reagieren Arbeitgeber auf Konflikte mit Abmahnungen, Versetzungen oder sogar Kündigungen. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Nicht jede Maßnahme ist rechtlich zulässig, insbesondere wenn sie als Reaktion auf berechtigte Beschwerden erfolgt.
Eine Abmahnung muss konkret begründet sein und darf nicht willkürlich erfolgen. Gleiches gilt für Versetzungen, die nicht als Druckmittel missbraucht werden dürfen. Kommt es zu einer Kündigung, sollte umgehend geprüft werden, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.
Gerade in solchen Situationen zeigt sich, wie wichtig eine frühzeitige rechtliche Beratung ist. Sie verschafft Ihnen Klarheit über Ihre Chancen und Risiken und verhindert übereilte Entscheidungen.
Wann sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten?
Spätestens wenn sich die Situation zuspitzt, Abmahnungen ausgesprochen werden oder eine Kündigung im Raum steht, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann einschätzen, ob ein arbeitsrechtlicher Verstoß vorliegt und welche Schritte erfolgversprechend sind.
Zudem kann anwaltliche Unterstützung bereits im Hintergrund zu einer deutlichen Entlastung führen. Viele Konflikte lassen sich durch eine rechtliche Einschätzung und gezielte Kommunikation frühzeitig entschärfen, bevor es zu einer Eskalation kommt.
Fazit: Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Chef Sie quält oder systematisch unter Druck setzt, sollten Sie die Situation ernst nehmen und strukturiert vorgehen. Nicht jedes unangenehme Verhalten ist rechtswidrig, doch wiederholte Schikanen oder gezielte Benachteiligungen müssen Sie nicht hinnehmen.
Durch eine sorgfältige Dokumentation, strategische Gespräche und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung können Sie Ihre Position stärken und sich wirksam schützen. Entscheidend ist, frühzeitig aktiv zu werden und die eigenen Rechte zu kennen.

Wenn Sie sich durch Ihren Vorgesetzten schikaniert fühlen oder bereits arbeitsrechtliche Maßnahmen drohen, lassen Sie Ihre Situation rechtlich prüfen. Eine fundierte Einschätzung hilft Ihnen, die richtigen Schritte einzuleiten und Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
