Warum Ehepartner nicht denselben Rechtsanwalt oder dieselbe Rechtsanwältin beauftragen können
Viele Paare möchten sich in Frieden trennen und fragen sich: Brauchen wir wirklich zwei Anwälte für unsere Scheidung? Die Antwort lautet: Ja – zumindest aus rechtlicher Sicht ist ein gemeinsamer Rechtsanwalt oder eine gemeinsame Rechtsanwältin nicht zulässig.
Eine anwaltliche Vertretung – zwei Mandanten? Das ist nicht erlaubt.
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung dürfen Rechtsanwälte immer nur eine Partei vertreten. Der Grund: Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin sind verpflichtet, ausschließlich die Interessen des eigenen Mandanten zu wahren. Kommt es zu einem Interessenkonflikt – etwa bei Unterhalt, Vermögensaufteilung oder dem Umgangsrecht –, darf der oder die beauftragte Rechtsanwalt*in nicht gleichzeitig die andere Seite beraten oder vertreten.
Selbst wenn beide Ehepartner sich einig sind, könnte jederzeit eine Meinungsverschiedenheit entstehen. Um diese Möglichkeit rechtlich abzusichern, ist die doppelte Vertretung in einem Scheidungsverfahren unzulässig.
Wie funktioniert eine einvernehmliche Scheidung trotzdem?
Eine einfache Lösung: Nur ein Ehepartner beauftragt eine anwaltliche Vertretung. Die andere Partei stimmt dem Scheidungsantrag zu und benötigt dann keine eigene anwaltliche Vertretung.
Wichtig ist jedoch: Die beauftragte Rechtsanwältin oder der beauftragte Rechtsanwalt darf nur den Mandanten beraten, nicht aber den anderen Ehegatten. Eine individuelle Rechtsberatung für beide Seiten ist nicht erlaubt.
Unser Tipp: Lassen Sie sich individuell beraten.
Auch wenn Ihre Trennung friedlich verläuft, ist es wichtig, Ihre eigenen Rechte und Interessen zu kennen und zu schützen. Ob Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht – jede Scheidung bringt rechtliche Fragen mit sich, die gut durchdacht sein wollen.
Unsere Kanzlei berät Sie kompetent und einfühlsam in allen Fragen rund um die Ehescheidung. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – wir begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Scheidungsprozess.
Sie haben Fragen zur Scheidung?
Wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.