Renteneintritt und was passiert mit dem Arbeitsvertrag?
Viele Arbeitnehmer stellen sich die gleiche Frage: „Wenn ich Rentner werde, endet dann automatisch mein Arbeitsvertrag?“ Gleichzeitig sind auch Arbeitgeber oft unsicher, ob sie ohne Kündigung das Arbeitsverhältnis beenden können, sobald ein Beschäftigter die Regelaltersgrenze erreicht. Diese Unsicherheit ist verständlich, denn Arbeitsrecht und Rentenrecht sind zwei verschiedene Rechtsbereiche – und nicht jede verbreitete Annahme entspricht den Tatsachen.

Gilt das Erreichen des Rentenalters als automatische Beendigung?
Entgegen der landläufigen Meinung endet ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch, nur weil ein Arbeitnehmer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht oder Rente bezieht. Grundsätzlich gilt: Arbeitsverträge laufen weiter, bis sie entweder gekündigt werden, wirksam befristet waren oder durch eine Vereinbarung enden.
Einzige Ausnahme: Im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag kann eine sogenannte Altersgrenzenregelung festgelegt sein. Diese Klauseln sehen vor, dass das Arbeitsverhältnis automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Solche Vereinbarungen sind rechtlich zulässig, solange sie klar formuliert und transparent sind.
Welche Rolle spielt der Arbeitsvertrag?
Der Arbeitsvertrag ist das zentrale Dokument. Enthält er keine Altersgrenzenregelung, besteht das Arbeitsverhältnis auch über den Renteneintritt hinaus weiter. Arbeitnehmer können dann selbst entscheiden, ob sie kündigen oder ob sie in Teilzeit bzw. Vollzeit weiterarbeiten wollen.
Arbeitgeber wiederum benötigen in solchen Fällen eine ordentliche Kündigung, wenn sie das Arbeitsverhältnis beenden möchten. Dabei gelten selbstverständlich alle Kündigungsschutzvorschriften, die insbesondere ältere Arbeitnehmer häufig besonders schützen.
Verlängerung über das Rentenalter hinaus
Immer häufiger wünschen sich beide Seiten – Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das Renteneintrittsalter hinaus. Das ist rechtlich möglich und kann durch eine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag geregelt werden. Hierbei wird oft ein befristetes Weiterbeschäftigungsverhältnis vereinbart, das mehr Flexibilität für beide Parteien bringt.
Wichtig: Eine Verlängerung muss ausdrücklich vereinbart werden, sie geschieht nicht automatisch.
Was passiert ohne Regelung?
Wenn weder im Arbeitsvertrag noch in einem Tarifvertrag eine Altersgrenze vereinbart ist, läuft das Arbeitsverhältnis unbegrenzt weiter. Das bedeutet:
- Der Arbeitnehmer darf auch als Rentner weiterarbeiten.
- Der Arbeitgeber muss alle arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften einhalten.
- Eine Beendigung ist nur durch Kündigung, wirksame Befristung oder Aufhebungsvertrag möglich.
Praxis-Tipp: Rechtssichere Gestaltung für beide Seiten
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten frühzeitig prüfen, ob ihr Arbeitsvertrag eine Altersgrenzenregelung enthält und wie diese formuliert ist. Arbeitnehmer, die über den Renteneintritt hinaus arbeiten möchten, können aktiv das Gespräch suchen und eine Anschlussvereinbarung anstreben. Arbeitgeber wiederum sind gut beraten, Arbeitsverträge klar zu strukturieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Fazit: Keine automatische Beendigung ohne klare Regelung
Der Renteneintritt bedeutet nicht automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses. Entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag oder in geltenden Tarifverträgen geregelt ist. Nur eine eindeutige Altersgrenzenklausel führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet. In allen anderen Fällen läuft es weiter, bis es wirksam beendet wird.
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