Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen - FAQ

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Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe wird gewährt, wenn Sie nachweislich finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten eines Gerichtsverfahrens selbst zu tragen. Sie müssen die gewährte Hilfe nur in bestimmten Fällen zurückzahlen, zum Beispiel, wenn Sie nachträglich zu Vermögen gelangen oder das Verfahren gewinnen und dadurch in der Lage sind, die Kosten zu tragen. Es ist wichtig zu beachten, dass im Falle eines Verlusts im Rechtsstreit nur Ihre eigenen Anwaltskosten erstattet werden, nicht die Kosten der gegnerischen Partei.

Ja, die Versicherungen beschäftigen Spezialisten im Verkehrs- und Schadensrecht um ihre Ansprüche bestmöglichst zu kürzen und so wenig wie möglich an den Geschädigten auszuzahlen.

NEIN, die meisten Versicherungen sind Aktiengesellschaften und damit ihren Aktionären verpflichtet Gewinne zu erwirtschaften. Das bedeutet: Beiträge der Versicherten einnehmen und so wenig wie möglich bei Schadensfällen ausgeben.

DAS KOMMT DARAUF AN… Bei einem unverschuldeten Unfall, zum Beispiel, trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Anwaltskosten, der Geschädigte zahlt nichts.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt sie die Kosten der Durchsetzung ihrer Ansprüche entsprechend dem vereinbarten Versicherungsschutz.

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