Ein Überblick für Mandantinnen und Mandanten
Seit dem 1. Mai 2025 gilt in Deutschland ein modernisiertes Namensrecht, das insbesondere im Familienrecht weitreichende Veränderungen mit sich bringt. Die Neuregelungen schaffen mehr Flexibilität und Individualität bei der Namensführung – insbesondere für verheiratete Paare, Kinder und Patchworkfamilien. Was sich konkret ändert und welche Möglichkeiten sich nun eröffnen, erläutern wir als Kanzlei im folgenden Beitrag.
Mehr Wahlfreiheit bei der Eheschließung
Bislang war das deutsche Namensrecht stark durch das Prinzip der Einheit geprägt: Ehepaare mussten sich entscheiden, ob sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen – entweder den Namen der Ehefrau oder des Ehemannes. Das neue Recht erlaubt nun auch die Bildung eines Doppelnamens für beide Ehegatten, wahlweise mit oder ohne Bindestrich. Beide können also z. B. den Namen „Müller-Schmidt“ führen – oder auch „Müller Schmidt“.
Neu ist auch: Die Reihenfolge der Namen kann künftig frei bestimmt werden. Es gibt keine automatische Priorisierung mehr nach dem Geburtsnamen eines Partners.
Namensgebung für Kinder: Einbenennung erleichtert
Besonders für Patchworkfamilien von Bedeutung: Die Einbenennung von Kindern, also die nachträgliche Änderung des Familiennamens an den eines neuen Ehegatten, wurde vereinfacht. Ab Mai 2025 kann ein Kind den Namen des neuen Ehepartners eines Elternteils leichter annehmen – auch in Kombination mit dem bisherigen Namen als Doppelname. Voraussetzung bleibt, dass das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird und ggf. das Einverständnis des anderen leiblichen Elternteils vorliegt.
Für Kinder unverheirateter Eltern gibt es ebenfalls mehr Spielraum: Eltern können frei entscheiden, welchen ihrer Namen das Kind trägt – oder einen Doppelnamen aus beiden.
Rückkehr zum Geburtsnamen vereinfacht
Nach einer Scheidung oder bei verwitweten Personen ist es künftig deutlich leichter, zum eigenen Geburtsnamen zurückzukehren. Auch hier kann nun ein Doppelname gewählt werden, etwa um die Identifikation mit einem gemeinsamen Kind oder mit dem bisherigen Lebensweg aufrechtzuerhalten.
Erleichterungen für trans, inter und nicht-binäre Personen
Das neue Recht trägt auch den Bedürfnissen von Menschen Rechnung, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben oder sich nicht in das klassische binäre Geschlechterschema einordnen. Sie erhalten mehr Möglichkeiten, ihren Namen entsprechend ihrer Identität anzupassen – unabhängig von früheren bürokratischen Hürden.
Fazit: Ein modernes Namensrecht für vielfältige Lebensrealitäten
Das neue Namensrecht stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung und Selbstbestimmung dar. Es eröffnet Familien, Paaren und Einzelpersonen neue Optionen, die ihrem individuellen Lebensentwurf besser gerecht werden. Als Kanzlei für Familienrecht unterstützen wir Sie gern bei allen Fragen zur Namensänderung – sei es im Rahmen einer Eheschließung, nach einer Trennung oder im Zusammenhang mit der Namensgebung für Kinder.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie prüfen lassen möchten, welche Möglichkeiten sich in Ihrer persönlichen Situation ergeben. Wir begleiten Sie kompetent im Verfahren vor dem Standesamt oder – falls erforderlich – auch vor dem Familiengericht.