Rechtliche Probleme mit Mietern oder Eigentümern?

Ihr Rechtsbeistand im Miet- und WEG-Recht

Anwälte Miet- und WEG-Recht Lünen

Streitigkeiten mit Eigentümern? Probleme mit säumigen Mietern oder komplexe baurechtliche Fragen? Als rechtlicher Partner für Vermieter, Hausverwalter und WEG-Verwalter unterstützen wir Sie dabei, Ihre Aufgaben rechtssicher, effizient und ohne juristische Stolperfallen zu erfüllen. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung – für schnelle Lösungen und mehr Handlungssicherheit im Verwaltungsalltag.

Streit im Verwaltungsalltag? Besser mit anwaltlicher Unterstützung:

Allein im Paragrafendschungel? Das kann teuer werden:

Für wen ist unser Angebot gedacht?

Sie tragen Verantwortung für Ordnung und Rechtssicherheit – und möchten Konflikte mit Eigentümern rechtssicher klären.

Ob Mietrückstände, Mängelstreit oder Kündigungen – Sie möchten Klarheit, Rechtssicherheit und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Sie brauchen eine verlässliche anwaltliche Unterstützung bei Vertragsfragen, Eigentümerversammlungen oder der Kommunikation mit schwierigen Parteien.

Sie möchten wissen, wie Sie rechtssicher mit Mängeln, Nachbarn oder ausführenden Firmen umgehen – bevor es teuer wird.

Ihr Kompetenzteam für Miet- und WEG-Recht

für alle Fragen rund um Miet- und WEG-Recht in unserer Kanzlei

Was gehört zum WEG-Recht?

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) regelt das Verhältnis zwischen den Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer sowie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Zentrale Grundlagen sind die Teilungserklärung, die das Grundstück in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufteilt, und die Gemeinschaftsordnung, die Rechte, Pflichten und Verfahrensregeln der Eigentümer festlegt.

Was ist beim Thema WEG-Recht wichtig?
  • Gemeinschafts- und Sondereigentum: Das WEG unterscheidet klar zwischen gemeinschaftlich genutztem Eigentum (z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus) und individuellem Sondereigentum (z. B. Wohnung). Für beide gelten unterschiedliche Pflichten bei Instandhaltung und Nutzung.
  • Sondernutzungsrechte: Eigentümer können exklusive Nutzungsrechte an gemeinschaftlichen Flächen wie Stellplätzen oder Gartenanteilen erhalten.
  • Verwaltung und Verwalterbestellung: Die Eigentümergemeinschaft wählt durch Beschlussfassung einen Verwalter. Seine Aufgaben und Vergütung sind im Verwaltervertrag geregelt, der regelmäßig vom Verwaltungsbeirat kontrolliert wird.
  • Eigentümerversammlung und Beschlüsse: In der jährlichen Versammlung werden Entscheidungen zu Instandhaltung, Modernisierung und Finanzen getroffen. Streitigkeiten über Beschlüsse können durch eine Beschlussanfechtungsklage nach § 44 WEG geklärt werden.
  • Finanzen der Gemeinschaft: Grundlage ist der Wirtschaftsplan, auf dessen Basis Hausgeldvorschüsse gezahlt und am Jahresende eine Jahresabrechnung erstellt wird. Die Instandhaltungsrücklage dient der Finanzierung größerer Reparaturen.
  • Bauliche Veränderungen: Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum (§ 20 WEG) – etwa Modernisierungen oder Umbauten – bedürfen der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
  • Kostenverteilungsschlüssel: Die Verteilung von Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung richtet sich in der Regel nach den Miteigentumsanteilen, kann aber per Vereinbarung angepasst werden.

Das WEG-Recht ist komplex und lebt vom Zusammenspiel aus rechtlichen Vorgaben und zwischenmenschlicher Abstimmung.
Bei Streitigkeiten über Beschlüsse, Verwalterpflichten oder Sondernutzungsrechte ist fachkundige rechtliche Beratung unverzichtbar.

Was gehört zum Mietrecht?

Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter und schafft den rechtlichen Rahmen für Rechte, Pflichten und Schutz beider Seiten.
Es umfasst sowohl das Wohnraummietrecht als auch das gewerbliche Mietrecht, das eigene Besonderheiten aufweist.

Was ist beim Thema Mietrecht wichtig?
  • Mietvertrag & Vertragsarten: Der Mietvertrag (§ 535 BGB) bildet die Grundlage jedes Mietverhältnisses. Es gibt verschiedene Formen wie Zeitmietvertrag, Staffelmiete oder Indexmiete, die jeweils unterschiedliche Regelungen zur Laufzeit und Mieterhöhung enthalten.
  • Miete und Nebenkosten: Zur Miete zählen Grundmiete (Kaltmiete) und Nebenkosten (§ 556 BGB). Die Nebenkostenabrechnung muss jährlich erfolgen und umfasst umlagefähige Kosten wie Heizung, Wasser oder Müllabfuhr. Der Vermieter darf außerdem eine Kaution (§ 551 BGB) von maximal drei Nettokaltmieten verlangen.
  • Mieterhöhung: Eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete ist nur unter den Voraussetzungen der §§ 558 ff. BGB möglich. Nach einer Modernisierung (§ 559 BGB) dürfen die Kosten anteilig auf die Miete umgelegt werden.
  • Kündigung: Eine ordentliche Kündigung (§ 573 BGB) ist nur bei berechtigtem Interesse – etwa Eigenbedarf – möglich. In gravierenden Fällen wie Zahlungsverzug erlaubt das Gesetz eine außerordentliche fristlose Kündigung (§§ 543, 569 BGB). Die Kündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer (§ 573c BGB).
  • Instandhaltung und Haftung: Der Vermieter ist zur Instandhaltungspflicht verpflichtet (§ 535 Abs. 1 BGB). Dazu gehören Reparaturen und die Beseitigung von Mängeln. Auch Schönheitsreparaturen, Verkehrssicherungspflichten und die Beachtung von Mietminderungen (§ 536 BGB) gehören dazu.
  • Besichtigungsrecht: Vermieter dürfen die Wohnung bei berechtigtem Interesse betreten, etwa zur Mängelprüfung oder bei Verkauf.

Ob Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung, Eigenbedarfskündigung oder Vertragsgestaltung – das Mietrecht stellt hohe Anforderungen an Vermieter.
Eine kompetente rechtliche Begleitung hilft, Fehler zu vermeiden und Konflikte zu lösen.

808+ verifizierte Mandantenbewertungen

Ihre Anwälte für Miet- und WEG-Recht

Ihre Anwälte für Miet- und WEG-Recht: Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist nicht nur ein juristisches Thema, sondern oft auch mit komplexen rechtlichen und zwischenmenschlichen Herausforderungen verbunden. Wir verstehen, dass Sie in Fragen des Wohnungseigentumsrechts möglicherweise auf Unterstützung angewiesen sind. Als Ihre Anwälte für Miet- und WEG-Recht sind wir hier, um Sie in rechtlichen Fragen zu beraten und Ihnen dabei zu helfen, diese herausfordernde Situation zu bewältigen. 

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Sie geben Aufgaben ab – aber behalten jederzeit den Überblick.

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