Scheidungskosten berechnen
Gerichts- und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Gebührentabellen, Stand 2025. Sie stellen die Angaben ein, das Ergebnis erhalten Sie sofort und zusätzlich per E-Mail.
Den Scheidungsantrag kann nur ein Anwalt beim Familiengericht stellen (§ 114 FamFG). Sind Sie sich einig, genügt ein Anwalt. Er vertritt nur Sie, Ihr Ehepartner stimmt der Scheidung zu und braucht keinen eigenen Anwalt.
Ihre Scheidung kostet voraussichtlich
2.700 € bis 3.300 €
Je Ehepartner etwa 1.350 € bis 1.650 €, wenn Sie die Kosten teilen.
| Verfahrenswert | 14.400 € |
|---|---|
| Gerichtskosten | 688,00 € |
| Ihr Anwalt | 2.290,75 € |
Die genaue Aufschlüsselung nach Verfahrenswert, Gericht und Anwalt sehen Sie sofort nach dem Absenden hier auf der Seite, eine Kopie kommt per E-Mail.
Kinga Katharina Gesterkamp
Fachanwältin für Familienrecht
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Berechnung nach § 43, § 50 FamGKG, Nr. 1110 KV FamGKG, Nr. 3100, 3104, 7002 VV RVG und den Gebührentabellen nach § 28 FamGKG und § 13 RVG (Stand 01.06.2025). Das Ergebnis ist eine Schätzung, den Verfahrenswert setzt das Gericht fest.