Anwälte für Verkehrsrecht Marl
Ihr Kompetenzteam für Verkehrsrecht
für alle Fragen rund um Verkehrsrecht in unserer Kanzlei für Verkehrsrecht für Mandanten in Marl
Was gehört zum Verkehrsrecht?
Verkehrszivilrecht:
Schwerpunkt im Verkehrshaftungsrecht sowie im Verkehrsvertragsrecht:- Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen im In- und Ausland.
- Juristische Unterstützung bei Auseinandersetzungen rund um Fahrzeugkauf oder -verkauf, etwa bei Mängeln, Rückabwicklung oder im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal.
Versicherungsrecht:
Fachkompetenz im Bereich Kraftfahrtversicherung, Kaskoversicherung und Personenversicherungen.- Beratung und Vertretung bei Streitfällen zu Schadenspositionen innerhalb der Kaskoversicherung.
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:
- Verteidigung in Bußgeldverfahren und bei Strafzetteln,
- Unterstützung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen,
- Rechtsbeistand bei Abstandsverstößen,
- Beratung und Verteidigung bei Vorwürfen der Fahrerflucht,
- Begleitung in Fällen von Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr.
Recht der Fahrerlaubnis:
- Rechtliche Unterstützung bei drohendem oder bereits verhängtem Führerscheinentzug,
- Vorbereitung und Beratung bei einer angeordneten MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung),
- Einspruchsverfahren gegen Fahrverbote,
- Vertretung bei Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg.
⚡ Hat es geknallt, gekracht oder gedonnert?
Unfallregulierung
Der Verkehrsunfall: Ein typischer Fall im Verkehrsrecht
Im Jahr 2015 ereigneten sich in Deutschland 2.516.831 polizeilich aufgenommene Unfälle. (Quelle ADAC)
Der "Lappen" ist weg und Sie brauchen Hilfe?
Schnelle Hilfe bei Führerscheinentzug
Wir begleiten Sie zurück zu Ihrem Führerschein.
Was muss ich bei einem Verkehrsunfall beachten?
JA, die Versicherungen beschäftigen Spezialisten im Verkehrs- und Schadensrecht um ihre Ansprüche bestmöglichst zu kürzen und so wenig wie möglich an den Geschädigten auszuzahlen.
NEIN, die meisten Versicherungen sind Aktiengesellschaften und damit ihren Aktionären verpflichtet Gewinne zu erwirtschaften. Das bedeutet: Beiträge der Versicherten einnehmen und so wenig wie möglich bei Schadensfällen ausgeben.
KOMMT DRAUF AN, bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Anwaltskosten, der Geschädigte zahlt nichts.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung so übernimmt sie die Kosten der Durchsetzung ihrer Ansprüche entsprechend dem vereinbarten Versicherungsschutz.
Hilfreiche Links und Dokumente
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