Anwälte für Verkehrsrecht Brambauer
Ihr Kompetenzteam für Verkehrsrecht
für alle Fragen rund um Verkehrsrecht in unserer Kanzlei für Verkehrsrecht für Mandanten in Brambauer
Was gehört zum Verkehrsrecht?
Verkehrszivilrecht:
Schwerpunkt auf Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht:- Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Unfällen im In- und Ausland.
- Juristische Begleitung bei Problemen rund um Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen, z. B. bei Mängeln, Rückabwicklung oder Themen wie dem Diesel-Skandal.
Versicherungsrecht:
Umfassende Erfahrung im Bereich Kraftfahrtversicherung, Kaskoversicherung sowie Personenversicherungen.- Vertretung bei Streitfällen über Schadenspositionen innerhalb Ihrer Kaskoversicherung.
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:
- Unterstützung in Bußgeldverfahren und bei Strafzetteln,
- Verteidigung bei Vorwürfen der Geschwindigkeitsüberschreitung,
- Beratung bei Abstandsverstößen,
- Rechtsvertretung bei Anschuldigungen wegen Unfallflucht,
- Begleitung bei Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr.
Recht der Fahrerlaubnis:
- Beratung und Vertretung bei drohendem oder bereits erfolgtem Führerscheinentzug,
- Vorbereitung auf eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung),
- Einspruch gegen verhängte Fahrverbote,
- Rechtsbeistand bei Einträgen im Fahreignungsregister in Flensburg.
⚡ Hat es geknallt, gekracht oder gedonnert?
Unfallregulierung
Der Verkehrsunfall: Ein typischer Fall im Verkehrsrecht
Im Jahr 2015 ereigneten sich in Deutschland 2.516.831 polizeilich aufgenommene Unfälle. (Quelle ADAC)
Der "Lappen" ist weg und Sie brauchen Hilfe?
Schnelle Hilfe bei Führerscheinentzug
Wir begleiten Sie zurück zu Ihrem Führerschein.
Was muss ich bei einem Verkehrsunfall beachten?
JA, die Versicherungen beschäftigen Spezialisten im Verkehrs- und Schadensrecht um ihre Ansprüche bestmöglichst zu kürzen und so wenig wie möglich an den Geschädigten auszuzahlen.
NEIN, die meisten Versicherungen sind Aktiengesellschaften und damit ihren Aktionären verpflichtet Gewinne zu erwirtschaften. Das bedeutet: Beiträge der Versicherten einnehmen und so wenig wie möglich bei Schadensfällen ausgeben.
KOMMT DRAUF AN, bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Anwaltskosten, der Geschädigte zahlt nichts.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung so übernimmt sie die Kosten der Durchsetzung ihrer Ansprüche entsprechend dem vereinbarten Versicherungsschutz.
Hilfreiche Links und Dokumente
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ANWÄLTE für Verkehrsrecht
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- Kurt-Schumacher-Straße 1-3, 44534 Lünen
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