Anwälte für Verkehrsrecht Bergkamen
Ihr Kompetenzteam für Verkehrsrecht
für alle Fragen rund um Verkehrsrecht in unserer Kanzlei für Verkehrsrecht für Mandanten in Bergkamen
Was gehört zum Verkehrsrecht?
Verkehrszivilrecht:
Fokus auf Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht:- Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen im In- und Ausland.
- Rechtliche Unterstützung bei Streitigkeiten rund um Fahrzeugkauf oder -verkauf, etwa bei Mängeln, Rückabwicklung oder Diesel-Skandal.
Versicherungsrecht:
Besondere Expertise im Bereich Kraftfahrtversicherung, Kaskoversicherung und Personenversicherungen.- Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen um Schadenspositionen innerhalb Ihrer Kaskoversicherung.
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:
- Vertretung in Bußgeldverfahren und bei Strafzetteln,
- Rechtsbeistand bei Geschwindigkeitsüberschreitungen,
- Unterstützung bei Abstandsverstößen,
- Beratung und Verteidigung bei Vorwürfen der Unfallflucht,
- Begleitung in Fällen von Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr.
Recht der Fahrerlaubnis:
- Rechtliche Begleitung bei drohendem oder vollzogenem Führerscheinentzug,
- Vorbereitung und Beratung bei angeordneter MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung),
- Einspruch gegen Fahrverbote,
- Unterstützung bei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg.
⚡ Hat es geknallt, gekracht oder gedonnert?
Unfallregulierung
Der Verkehrsunfall: Ein typischer Fall im Verkehrsrecht
Im Jahr 2015 ereigneten sich in Deutschland 2.516.831 polizeilich aufgenommene Unfälle. (Quelle ADAC)
Der "Lappen" ist weg und Sie brauchen Hilfe?
Schnelle Hilfe bei Führerscheinentzug
Wir begleiten Sie zurück zu Ihrem Führerschein.
Was muss ich bei einem Verkehrsunfall beachten?
JA, die Versicherungen beschäftigen Spezialisten im Verkehrs- und Schadensrecht um ihre Ansprüche bestmöglichst zu kürzen und so wenig wie möglich an den Geschädigten auszuzahlen.
NEIN, die meisten Versicherungen sind Aktiengesellschaften und damit ihren Aktionären verpflichtet Gewinne zu erwirtschaften. Das bedeutet: Beiträge der Versicherten einnehmen und so wenig wie möglich bei Schadensfällen ausgeben.
KOMMT DRAUF AN, bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Anwaltskosten, der Geschädigte zahlt nichts.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung so übernimmt sie die Kosten der Durchsetzung ihrer Ansprüche entsprechend dem vereinbarten Versicherungsschutz.
Hilfreiche Links und Dokumente
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