Anwälte für Verkehrsrecht Werne
Ihr Kompetenzteam für Verkehrsrecht
für alle Fragen rund um Verkehrsrecht in unserer Kanzlei für Verkehrsrecht für Mandanten in Werne
Was gehört zum Verkehrsrecht?
Verkehrszivilrecht:
Schwerpunkte im Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht:- Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen im In- und Ausland.
- Juristische Begleitung bei Konflikten im Zusammenhang mit Fahrzeugkauf oder -verkauf, beispielsweise bei Mängeln, Rückabwicklung oder der Diesel-Problematik.
Versicherungsrecht:
Fachliche Kompetenz im Bereich Kraftfahrtversicherung, Kaskoversicherung und Personenversicherungen.- Unterstützung bei Streitfällen um Schadenspositionen in Ihrer Kaskoversicherung.
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:
- Rechtsbeistand in Bußgeldverfahren und bei Strafzetteln,
- Verteidigung bei Vorwürfen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen,
- Beratung bei Abstandsverstößen,
- Vertretung bei Anschuldigungen wegen Unfallflucht,
- Unterstützung bei Fällen von Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr.
Recht der Fahrerlaubnis:
- Begleitung in Verfahren rund um den drohenden oder bereits ausgesprochenen Führerscheinentzug,
- Vorbereitung und Beratung bei einer angeordneten MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung),
- Einspruch gegen Fahrverbote,
- Rechtsberatung bei Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg.
⚡ Hat es geknallt, gekracht oder gedonnert?
Unfallregulierung
Der Verkehrsunfall: Ein typischer Fall im Verkehrsrecht
Im Jahr 2015 ereigneten sich in Deutschland 2.516.831 polizeilich aufgenommene Unfälle. (Quelle ADAC)
Der "Lappen" ist weg und Sie brauchen Hilfe?
Schnelle Hilfe bei Führerscheinentzug
Wir begleiten Sie zurück zu Ihrem Führerschein.
Was muss ich bei einem Verkehrsunfall beachten?
JA, die Versicherungen beschäftigen Spezialisten im Verkehrs- und Schadensrecht um ihre Ansprüche bestmöglichst zu kürzen und so wenig wie möglich an den Geschädigten auszuzahlen.
NEIN, die meisten Versicherungen sind Aktiengesellschaften und damit ihren Aktionären verpflichtet Gewinne zu erwirtschaften. Das bedeutet: Beiträge der Versicherten einnehmen und so wenig wie möglich bei Schadensfällen ausgeben.
KOMMT DRAUF AN, bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Anwaltskosten, der Geschädigte zahlt nichts.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung so übernimmt sie die Kosten der Durchsetzung ihrer Ansprüche entsprechend dem vereinbarten Versicherungsschutz.
Hilfreiche Links und Dokumente
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ANWÄLTE für Verkehrsrecht
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- kanzlei@gesterkamp.net
- Kurt-Schumacher-Straße 1-3, 44534 Lünen
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