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Raus aus dem Kreditvertrag

Haben Sie etwas finanziert? Auto, Haus, Wohnung?

Raus aus dem Kreditvertrag trotz bereits gezahlter Raten? Wenn Sie jemals ein Auto, Haus oder eine Wohnung finanziert haben, könnte Ihnen eine außergewöhnliche Gelegenheit offenstehen. Durch ein richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnten viele Verbraucherdarlehensverträge, die seit Juni 2010 abgeschlossen wurden, fehlerhaft sein.

Raus aus dem Kreditvertrag dank Widerrufsjoker durch EuGH-Urteil

Dies bedeutet für Sie: Betroffen sind fast alle Verbraucherdarlehen ab Juni 2010. Der Europäische Gerichtshof hat durch Urteil eindeutig entschieden, dass die meisten Widerrufsbelehrungen in den Verträgen ab 2010 rechtswidrig sind. Jeder zweite Autokäufer hat sein Fahrzeug mit Hilfe eines Autokredits oder Autoleasings finanziert.

Durch Fehler in den Verträgen können die Kunden fast aller autofinanzierenden Banken die gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückfordern und das Auto zurückgeben. Dies gilt ebenso für Immobilienkredite. Auch für Immobilienkredite kann sich ein Widerruf aufgrund der aktuellen niedrigen Zinsen lohnen.

Die fehlerhafte Widerrufsinformation hat zur Folge, dass die Verträge bis heute rückabgewickelt werden können – so kommen auch Sie raus aus dem Kreditvertrag. Ein Widerruf ist also unbefristet möglich, auch noch Jahre nach dem Kauf, sogar wenn der Kredit schon getilgt ist. Im besten Fall sind Sie Ihr Auto entweder ohne Kreditkosten gefahren oder können Ihr Haus mit einem wesentlich günstigeren Zinssatz finanzieren.

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Rufen Sie uns an unter 02306 – 750701010 oder senden Sie uns Ihre Unterlagen per Mail an kanzlei@anwaelte-luenen.de.

Wir prüfen den Vertrag für Sie und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten. Nutzen Sie den Widerrufsjoker und sichern Sie sich Ihr Recht.

Ihre Dr. Christina Ziems

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