Scheidungskosten berechnen

Gerichts- und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Gebührentabellen, Stand 2025. Sie stellen die Angaben ein, das Ergebnis erhalten Sie sofort und zusätzlich per E-Mail.

Den Scheidungsantrag kann nur ein Anwalt beim Familiengericht stellen (§ 114 FamFG). Sind Sie sich einig, genügt ein Anwalt. Er vertritt nur Sie, Ihr Ehepartner stimmt der Scheidung zu und braucht keinen eigenen Anwalt.

Netto nach Steuern und Sozialabgaben. Ihre Angaben bleiben vertraulich.

Minderjährige Kinder
Sind Sie länger als drei Jahre verheiratet?

Dann teilt das Gericht die Rentenansprüche aus der Ehezeit auf (Versorgungsausgleich).

Sind Sie sich über die Scheidung einig?

Ihre Scheidung kostet voraussichtlich

2.700 € bis 3.300 €

Je Ehepartner etwa 1.350 € bis 1.650 €, wenn Sie die Kosten teilen.

Die genaue Aufschlüsselung nach Verfahrenswert, Gericht und Anwalt sehen Sie sofort nach dem Absenden hier auf der Seite, eine Kopie kommt per E-Mail.

Kinga Katharina Gesterkamp
Fachanwältin für Familienrecht
ruft Sie persönlich zurück, kurz und unverbindlich.

Die Aufschlüsselung erscheint direkt nach dem Klick, zusätzlich per E-Mail.

Ihre Angaben behandelt die Kanzlei vertraulich, es gilt die anwaltliche Schweigepflicht.

Lieber direkt sprechen? 02306 750700

Berechnung nach § 43, § 50 FamGKG, Nr. 1110 KV FamGKG, Nr. 3100, 3104, 7002 VV RVG und den Gebührentabellen nach § 28 FamGKG und § 13 RVG (Stand 01.06.2025). Das Ergebnis ist eine Schätzung, den Verfahrenswert setzt das Gericht fest.

— Übersicht der Formulare —