Eine moderne Lösung für Trennungskinder?!
In den letzten Jahren hat das Wechselmodell, auch als „Wechselmodell der Kindesbetreuung“ bekannt, zunehmend an Bedeutung im deutschen Familienrecht gewonnen.
Es beschreibt eine Betreuungsform, bei der Kinder nach einer Trennung oder Scheidung abwechselnd bei beiden Elternteilen leben. Diese Regelung wird häufig als optimal angesehen, um den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten und eine ausgewogene Erziehung zu fördern.
Das Wechselmodell bietet zahlreiche Vorteile. Kinder profitieren von einer stabilen Beziehung zu beiden Elternteilen, was ihre emotionalen und sozialen Kompetenzen stärkt. Es fördert nicht nur die Bindung, sondern hilft den Kindern auch, ein Gefühl von Kontinuität und Sicherheit zu bewahren, selbst in schwierigen Zeiten.
Allerdings ist das Wechselmodell nicht ohne Herausforderungen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Eltern ist unerlässlich, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Kommunikation ist der Schlüssel, um Konflikte zu vermeiden und das Wohl des Kindes stets in den Vordergrund zu stellen. Zudem sollten die Lebensumstände beider Elternteile berücksichtigt werden, da das Wechselmodell nur dann funktioniert, wenn beide Eltern in der Lage sind, eine angemessene Betreuung zu gewährleisten.
In der Praxis wird das Wechselmodell oft im Rahmen von Mediation oder familiären Gerichtsverfahren besprochen. Gerichte tendieren dazu, dieses Modell als neutral und kindgerecht zu betrachten, solange die Bedingungen stimmen und die Eltern kooperativ sind.
Insgesamt zeigt das Wechselmodell, dass sich das Familienrecht zunehmend an den Bedürfnissen von Kindern orientiert. Es bietet eine vielversprechende Option, um nach einer Trennung ein harmonisches Familienleben zu fördern und den Kindern die bestmögliche Unterstützung in einer neuen Lebenssituation zu bieten.
Meine Einschätzung:
Väter erhalten mehr Unterstützung, das Wechselmodell durchzusetzen, als Mütter, die das Wechselmodell nicht wünschen aufgrund mangelnder Kommunikationsfähigkeit und/oder bestehender Konflikte auf Elternebene, da die Paarebene noch nicht abgeschlossen erscheint.
Ihre Rechtsanwältin Gesterkamp