
Betriebsbedingte Kündigung: Wann ist sie wirklich zulässig?
Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur unter klaren Voraussetzungen wirksam. Entscheidend sind Arbeitsplatzwegfall, fehlende Weiterbeschäftigung und Sozialauswahl.
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Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur unter klaren Voraussetzungen wirksam. Entscheidend sind Arbeitsplatzwegfall, fehlende Weiterbeschäftigung und Sozialauswahl.

Ein Arbeitszeugnis muss klar, verständlich und inhaltlich zutreffend sein. Wer ein schwaches oder fehlerhaftes Zeugnis erhält, sollte es nicht einfach hinnehmen.

Ein Arbeitszeugnis klingt oft freundlich, ist aber nicht automatisch gut. Entscheidend sind die Formulierungen bei Leistung, Verhalten und Gesamtbewertung.

Homeoffice ist arbeitsrechtlich kein rechtsfreier Raum. Entscheidend sind Vereinbarung, Arbeitszeit, Datenschutz und Arbeitsschutz.

Wer im Urlaub krank wird, verliert die Urlaubstage nicht automatisch. Entscheidend sind Arbeitsunfähigkeit, Attest und die richtige Meldung.

Resturlaub nach Kündigung wird nicht immer ausgezahlt. Oft muss er zuerst genommen oder wirksam per Freistellung gewährt werden.

Post-Auszug: Das Kündigungsschutzgesetz schützt nicht jeden Arbeitnehmer automatisch. Entscheidend sind vor allem Betriebsgröße und Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Nach einer Trennung ändern sich die Lohnsteuerklassen nicht immer sofort. Entscheidend sind Trennungsjahr, Kinder und der Antrag auf Steuerklasse II.

Eine fristlose Kündigung ist nur in engen Grenzen zulässig. Lesen Sie, wann sie wirksam sein kann und wann sich Gegenwehr lohnt.

Probezeit heißt nicht rechtlos. Lesen Sie, welche Rechte Arbeitnehmer bei Kündigung, Krankheit und Urlaub wirklich haben.
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